Für die Rechenschaft sollten Unternehmen festhalten, welche Entscheidung automatisiert getroffen wird, welche Datenquellen und Merkmale einfließen, welche Ausnahme nach Art. 22 Abs. 2 DSGVO herangezogen wird und welche Schutzmaßnahmen bestehen. Hinzu kommen die Informationstexte, der Weg zur menschlichen Prüfung, die Zuständigkeit für Einwände und die Aufbewahrung der Entscheidungsvorgänge.
Häufige Fehler entstehen, wenn ein Score mit einer Entscheidung gleichgesetzt wird, ohne die letzte manuelle Prüfung zu untersuchen. Ebenso problematisch ist eine allgemeine Datenschutzinformation, die weder die Tragweite der Bewertung noch den Weg zum Einwand erklärt. Eine weitere Schwachstelle ist die fehlende Verbindung zwischen Anbieter und Unternehmen: Wer ein externes Modell einsetzt, muss die Datenquellen, Aktualität und Entscheidungslogik des Dienstleisters für die eigene Prüfung ausreichend verstehen.
Vor einer Änderung am Modell sollte die Organisation außerdem prüfen, ob sich Daten, Personengruppen, Schwellenwerte oder Folgen verändert haben. Die Schwerpunktseite zu Datenschutz-Governance und Compliance unterstützt die Ordnung von Zuständigkeiten und Nachweisen. Ein klarer Prüfpfad ist besonders wichtig, wenn eine automatisierte Entscheidung wiederholt über viele Personen in ähnlicher Weise wirkt.